SG Freiburg (Breisgau) - S 3 AL 13 98/06 - 20.02.2007,
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Fiktion der objektiven Verfügbarkeit, Aufhebung der Leistungsbewilligung, Beurteilung der Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - Aktenzeichen L 8 AL 1601/07
DRsp Nr. 2008/16824
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Fiktion der objektiven Verfügbarkeit, Aufhebung der Leistungsbewilligung, Beurteilung der Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers
1. Solange bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit nicht zweifelsfrei eine nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt, sind die Voraussetzungen für die sich aus § 125 SGB II ergebende Fiktion der objektiven Verfügbarkeit erfüllt.2. Es liegt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 48SGB X vor, die zur Aufhebung von Bewilligungsbescheiden berechtigt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach Erlass einer Bewilligungsentscheidung ihre Beurteilung in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit eines Leistungsempfängers ändert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]