LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.03.2008
L 8 AL 1601/07
Normen:
SGB X § 48 ; SGB III § 125 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 3 AL 13 98/06 - 20.02.2007,

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Fiktion der objektiven Verfügbarkeit, Aufhebung der Leistungsbewilligung, Beurteilung der Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - Aktenzeichen L 8 AL 1601/07

DRsp Nr. 2008/16824

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Fiktion der objektiven Verfügbarkeit, Aufhebung der Leistungsbewilligung, Beurteilung der Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers

1. Solange bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit nicht zweifelsfrei eine nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt, sind die Voraussetzungen für die sich aus § 125 SGB II ergebende Fiktion der objektiven Verfügbarkeit erfüllt. 2. Es liegt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 SGB X vor, die zur Aufhebung von Bewilligungsbescheiden berechtigt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach Erlass einer Bewilligungsentscheidung ihre Beurteilung in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit eines Leistungsempfängers ändert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 48 ; SGB III § 125 ;