Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ermittlung des Bemessungsentgelts bei einer flexiblen Arbeitszeitregelung
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.07.2005 - Aktenzeichen L 2 AL 38/03
DRsp Nr. 2008/17054
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ermittlung des Bemessungsentgelts bei einer flexiblen Arbeitszeitregelung
Das Bemessungsentgelt für das Arbeitslosengeld richtet sich bei flexibler Arbeitszeit nach dem Entgelt, das für die geleistete Arbeit ohne Vereinbarung eines Freizeitausgleichs zu zahlen wäre. Für die Zeit der Freistellung ist das tatsächlich gezahlte Entgelt zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]