I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. Mai 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch im Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I. Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutz über die Bewilligung von Arbeitslosengeld ab 10. November 2009.
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