Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Oktober 2011 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 9. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
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