SG Koblenz, vom 19.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 401/00
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit bei ehrenamtlichem Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen L 1 AL 55/03
DRsp Nr. 2008/20551
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit bei ehrenamtlichem Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr
Es liegt Arbeitslosigkeit nach § 118SGB III vor, wenn sich ein ehrenamtliches Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr während seines mindestens 15 Wochenstunden umfassenden Bereitschaftsdienstes nicht in einer Einrichtung der Feuerwache, sondern in seiner außerhalb der Feuerwache gelegenen Wohnung auf- und bereithält. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]