Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 4. Dezember 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin ab 1. Oktober 2006 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) hat.
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