Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.03.2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Gewährung von Altersrente unter Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG).
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