LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 25.01.2005 L 6 VS 1/00
Normen:
SVG § 80 § 81 ;
Vorinstanzen:
SG Detmold - S 16 (10) V 41/94 - 14.10.1999,
Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung bei psychischer Erkrankung
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2005 - Aktenzeichen L 6 VS 1/00
DRsp Nr. 2008/20500
Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung bei psychischer Erkrankung
Voraussetzung für die Anerkennung einer bestimmten Gesundheitsstörung als Wehrdienstfolge ist, dass eine geschützte Tätigkeit ausgeübt wird, infolge derer es zu einem schädigenden Ereignis kommt. Dieses wiederum muss eine gesundheitliche Schädigung verursachen. Dabei müssen die geschützte Tätigkeit, das schädigende Ereignis und eine Gesundheitsstörung nachgewiesen, d.h. ohne vernünftige Zweifel bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen sein (hier bei der Anerkennung eines chronischen Schmerzsyndroms im Bereich beider Augen und eines Taubheitsgefühl im Bereich der Stirn als Wehrdienstbeschädigung). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SVG § 80 § 81 ;
Vorinstanz: SG Detmold - S 16 (10) V 41/94 - 14.10.1999,
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