BSG - Urteil vom 05.07.2016
B 2 U 4/15 R
Normen:
BKV Anlage 1 Nr. 4114; SGB VII § 9 Abs. 1; SGB VII § 9 Abs. 2; SGG § 87 Abs. 1; SGG § 90; SGG § 99;
Fundstellen:
NZS 2016, 956
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 14.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 6 U 70/12
SG Magdeburg, vom 03.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 15/10

Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen UnfallversicherungZulässigkeit der Klageänderung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Anerkennung einer Listen-Berufskrankheit und der Geltendmachung einer Wie-Berufskrankheit

BSG, Urteil vom 05.07.2016 - Aktenzeichen B 2 U 4/15 R

DRsp Nr. 2016/15697

Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung Zulässigkeit der Klageänderung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Anerkennung einer Listen-Berufskrankheit und der Geltendmachung einer Wie-Berufskrankheit

Die Klagen auf Anerkennung einer Listen-Berufskrankheit nach § 9 Abs. 1 SGB VII in Verbindung mit der Anlage 1 zur BKV einerseits und einer Wie-Berufskrankheit gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII andererseits sind angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen auf verschiedene Streitgegenstände gerichtet. Die Zulässigkeit einer geänderten Klage ist jedoch grundsätzlich von der Zulässigkeit einer Klageänderung zu unterscheiden. Eine wirksame Klageänderung ersetzt nicht die für die Zulässigkeit der geänderten Klage erforderlichen, ggf. fehlenden Prozessvoraussetzungen.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Januar 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die vor dem Landessozialgericht erhobene Klage auf Feststellung einer Siderofibrose als Wie-Berufskrankheit gemäß § 9 Abs 2 SGB VII unzulässig ist.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

BKV Anlage 1 Nr. 4114; SGB VII § 9 Abs. 1; SGB VII § 9 Abs. 2; SGG § 87 Abs. 1; SGG § 90; SGG § 99;

Gründe:

I