BSG - Urteil vom 15.09.2011
B 2 U 25/10 R
Normen:
SGB VII § 9; BKV Anl. 1 Nr. 4111;
Vorinstanzen:
SG Saarland, vom 05.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KN 34/05
LSG Saarland, vom 11.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KN 13/06

Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nach Nr. 4111 BKV für einen Gesteinshauer im Schachtbetrieb; Umfang der Feinstaubbelastung

BSG, Urteil vom 15.09.2011 - Aktenzeichen B 2 U 25/10 R

DRsp Nr. 2011/20377

Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nach Nr. 4111 BKV für einen Gesteinshauer im Schachtbetrieb; Umfang der Feinstaubbelastung

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 11. November 2010 mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB VII § 9; BKV Anl. 1 Nr. 4111;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei dem Kläger eine Berufskrankheit (BK) nach Nr 4111 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) (im Folgenden: BK 4111) festzustellen ist.

Der am 8.10.1938 geborene Kläger war seit 1953 als Berglehrling und dabei seit 1.11.1954 unter Tage beschäftigt. Von Januar 1957 bis 1963 arbeitete er überwiegend als Hauer im - Steinkohlebergbau unter Tage. Danach war er bis Februar 1964 mit Kanalisationsarbeiten beschäftigt. In der Zeit von März 1964 bis März 1967 arbeitete der Kläger bei der Firma D. GmbH als Gesteinshauer im Schachtbetrieb (Abteufen und Streckenvortrieb). Nach anschließender Arbeitslosigkeit war er von Juli 1968 bis Juni 1993 bei einer anderen Firma an Drehautomaten beschäftigt. Seit Oktober 1993 ist der Kläger Rentner.