Die Revision der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. Oktober 2010 wie folgt gefasst wird:
"Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 25. März 2009 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29. April 2008 verurteilt, der Klägerin Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 1. Mai 2008 unter Zugrundelegung eines Zugangsfaktors von 1,0 zu gewähren. ... "
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Revisionsverfahren.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|