Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.07.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der Anspruch des Klägers auf Bewilligung abschlagsfreier Rente ab Vollendung des 62. Lebensjahres.
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