BSG - Beschluss vom 25.02.2010
B 13 R 76/09 R
Normen:
SGB I § 51; SGB I § 52; SGB X § 31 S. 1; SGB X § 8; SGG § 41 Abs. 2; SGG § 41 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 480/07
SG Hildesheim, vom 27.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 280/06

Anspruch auf Altersrente; Berechtigung des Rentenversicherungsträgers zur Verrechnung überzahlter Leistungen der Bundesagentur für Arbeit; Erklärung der Verrechnung durch Verwaltungsakt

BSG, Beschluss vom 25.02.2010 - Aktenzeichen B 13 R 76/09 R

DRsp Nr. 2010/8898

Anspruch auf Altersrente; Berechtigung des Rentenversicherungsträgers zur Verrechnung überzahlter Leistungen der Bundesagentur für Arbeit; Erklärung der Verrechnung durch Verwaltungsakt

Ist eine Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt zu erklären (Vorlage an den Großen Senat)? [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Das Revisionsverfahren wird ausgesetzt.

Dem Großen Senat wird die Rechtsfrage vorgelegt, ob eine Verrechnung nach § 52 des Sozialgesetzbuchs Erstes Buch durch Verwaltungsakt zu erklären ist.

Normenkette:

SGB I § 51; SGB I § 52; SGB X § 31 S. 1; SGB X § 8; SGG § 41 Abs. 2; SGG § 41 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des beklagten Rentenversicherungsträgers, Ansprüche der beigeladenen Bundesagentur für Arbeit mit der Altersrente des Klägers zu verrechnen. Streitig ist insbesondere, ob die Verrechnung durch Verwaltungsakt erfolgen durfte.