LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.04.2015
L 29 AL 178/13
Normen:
SGB III i.d.F. v. 01.01.2005 § 123; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 1; Verordnung 1408/71 Art. 71 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 27.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 54 AL 2273/10

Anspruch auf ALG und Berechnung der AnwartschaftszeitWohnortverlegung ins Ausland

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.04.2015 - Aktenzeichen L 29 AL 178/13

DRsp Nr. 2015/9964

Anspruch auf ALG und Berechnung der Anwartschaftszeit Wohnortverlegung ins Ausland

Ein Arbeitnehmer, der während seiner letzten Beschäftigung seinen Wohnort in einen anderen Mitgliedstaat verlegt und nach dieser Verlegung nicht mehr in den Beschäftigungsstaat zurückkehrt, um dort seine Tätigkeit auszuüben, ist nicht als "Grenzgänger" im Sinne der Artikel 1 Buchstabe b und 71 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 anzusehen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III i.d.F. v. 01.01.2005 § 123; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 1; Verordnung 1408/71 Art. 71 Abs. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Arbeitslosengeld für die Zeit vom 25. Februar 2010 bis zum 8. Mai 2011.