Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2008 geändert. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. Mai 2004 wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Pflicht des beklagten privaten Versicherungsunternehmens, mit dem Kläger einen Pflegeversicherungsvertrag zu für sog Altversicherte geltenden Bedingungen abzuschließen.
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