Anrechnungsfreiheit einmaliger Zuwendungen beim Berufsschadensausgleich
BSG, Urteil vom 28.04.1989 - Aktenzeichen 9 RV 8/88
DRsp Nr. 1999/6753
Anrechnungsfreiheit einmaliger Zuwendungen beim Berufsschadensausgleich
1. Für Rententeile, die auf Beiträgen für einmaligen Zuwendungen, die aus einem besonderen Anlaß gewährt werden, beruhen, gilt nicht die Anrechnungsfreiheit dieser Zuwendungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]