1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2009 - 4 Sa 683/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz nur noch über die Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern für die Stufenzuordnung einer Assistenzärztin im Rahmen ihrer Überleitung in den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte - Kirchliche Fassung (TV-Ärzte-KF).
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