Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 11. März 2016 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin zu 19/20 und die Beklagte zu 1/20.
Die Revisionen werden zugelassen.
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