LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 24.04.2014
L 15 AS 358/12 ZVW
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c; SGB II § 7 Abs. 3a; SGB II § 9 Abs. 1; SGB II § 9 Abs. 2; SGG § 170 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 45 AS 2588/07

Anrechnung von Renteneinkommen eines Mitbewohners auf einen SGB-II-AnspruchEheähnliche BedarfsgemeinschaftÄußere Umstände gemeinsamer Lebensführung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2014 - Aktenzeichen L 15 AS 358/12 ZVW

DRsp Nr. 2015/9936

Anrechnung von Renteneinkommen eines Mitbewohners auf einen SGB-II -Anspruch Eheähnliche Bedarfsgemeinschaft Äußere Umstände gemeinsamer Lebensführung

1. Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr für einander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage im Hinblick auf eine verschärfte Bedürftigkeitsprüfung mit derjenigen nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten vergleichbar. 2. Es muss sich 1. um Partner handeln, die 2. in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben (objektive Voraussetzungen), und zwar 3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (subjektive Voraussetzung).

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c; SGB II § 7 Abs. 3a; SGB II § 9 Abs. 1; SGB II § 9 Abs. 2; SGG § 170 Abs. 5;

Tatbestand: