Die Parteien streiten über die Anrechnung von Kurzeiten auf Tarifurlaub aufgrund der Neuregelung des § 10 BUrlG durch Gesetz v. 25.09.1996 (BGBl. I S. 1476). Die Klägerin ist seit Mai 1978 bei den britischen Stationierungsstreitkräften in Deutschland, zuletzt bei der Royal Air Force B als Angestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit die Bestimmungen des Tarifvertrages für Arbeitnehmer bei den Stationierungskräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVAL II) Anwendung.
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