LAG Düsseldorf - Urteil vom 31.03.1998
6 Sa 39/98
Normen:
ALTV II §§ 29 33 ; BUrlG § 10 ;
Fundstellen:
FA 1998, 395
LAGE § 10 BUrlG Nr. 1
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 24.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 961/97

Anrechnung von Kurzeiten auf Tarifurlaub aufgrund der Neuregelung des § 10 BUrlG

LAG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.1998 - Aktenzeichen 6 Sa 39/98

DRsp Nr. 2002/8355

Anrechnung von Kurzeiten auf Tarifurlaub aufgrund der Neuregelung des § 10 BUrlG

Die tarifdispositive Gesetzesneuregelung in § 10 BUrlG greift nicht in bereits bestehende Tarifregelungen ein, durch die die betroffenen Arbeitsbedingungen (Entgeltfortzahlung und Dauer des Erholungsurlaubs) bereits abschließend und abweichend von der Gesetzesregelung tariflich geregelt waren.

Normenkette:

ALTV II §§ 29 33 ; BUrlG § 10 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anrechnung von Kurzeiten auf Tarifurlaub aufgrund der Neuregelung des § 10 BUrlG durch Gesetz v. 25.09.1996 (BGBl. I S. 1476). Die Klägerin ist seit Mai 1978 bei den britischen Stationierungsstreitkräften in Deutschland, zuletzt bei der Royal Air Force B als Angestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit die Bestimmungen des Tarifvertrages für Arbeitnehmer bei den Stationierungskräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVAL II) Anwendung.