BSG - Urteil vom 19.03.1997
5/4 RA 113/94
Normen:
AVG § 28 Abs. 1 Nr. 2, § 28 Abs. 1 Nr. 3, § 28 Abs. 2 S. 1; FRG § 19 Abs. 3 ; RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 2, § 1251 Abs. 1 Nr. 3, § 1251 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BB 1998, 800
SozR 3-2200 § 1251 Nr. 11

Anrechnung von Ersatzzeiten neben ausländischen Beitragszeiten bei Rentenbezug

BSG, Urteil vom 19.03.1997 - Aktenzeichen 5/4 RA 113/94

DRsp Nr. 1998/4728

Anrechnung von Ersatzzeiten neben ausländischen Beitragszeiten bei Rentenbezug

1. Wurden Beitragszeiten im Ausland zeitgleich mit dem Bezug einer dortigen Altersrente zurückgelegt, so ist die Berücksichtigung derselben Zeit als Ersatzzeit bei der Berechnung des deutschen Altersruhegeldes nicht ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AVG § 28 Abs. 1 Nr. 2, § 28 Abs. 1 Nr. 3, § 28 Abs. 2 S. 1; FRG § 19 Abs. 3 ; RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 2, § 1251 Abs. 1 Nr. 3, § 1251 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Anerkennung von Ersatzzeiten, die nach ihrer Ansicht während eines Rentenbezugs und einer gleichzeitigen Berufstätigkeit in der ehemaligen Sowjetunion entstanden sind.