LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.04.2007
3 Sa 1372/06 B
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1, 5 ; BGB § 613 Abs. 1 Satz 2 ; BetrVG § 77 Abs. 4 ; ZPO § 138 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Verden, vom 19.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 696/05

Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der betrieblichen Altersrente - hinreichende Indizien für ununterbrochene Beschäftigung - unzulässiges Bestreiten mit Nichtwissen durch Arbeitgeberin

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.04.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 1372/06 B

DRsp Nr. 2007/17820

Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der betrieblichen Altersrente - hinreichende Indizien für ununterbrochene Beschäftigung - unzulässiges Bestreiten mit Nichtwissen durch Arbeitgeberin

1. Hinreichende Indizien, die den Rückschluss darauf zulassen, dass zwischen den Parteien in dem streitigen Zeitraum ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, ist neben dem Umstand, dass die Arbeitnehmerin während der gesamten Zeit Monat für Monat Verdienstabrechnungen erhalten hat (die ausnahmslos ein übereinstimmendes Eintrittsdatum ausweisen) insbesondere der Umstand, dass die Arbeitnehmerin dauerhaft über die Identitycards der Firma verfügte, sich darüber hinaus während der Beschäftigungszeit die Zugangsnummer für den PC nicht änderte und die Arbeitnehmerin zudem weiterhin dieselbe Personalnummer führte.2. Die Erklärung mit Nichtwissen nach § 138 Abs. 4 ZPO ist einer Partei nicht nur dann verwehrt, wenn sie eigene Handlungen oder Wahrnehmungen betrifft, sondern auch, wenn es um Vorgänge im eigenen Geschäfts- oder Verantwortungsbereich geht; insoweit ist die Partei in der Lage und prozessual auch verpflichtet, sich zu erkundigen.

Normenkette:

BetrAVG § 2 Abs. 1, 5 ; BGB § 613 Abs. 1 Satz 2 ; BetrVG § 77 Abs. 4 ; ZPO § 138 Abs. 4 ;

Tatbestand: