1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. November 2009 - 4 Sa 833/09 - im Kostenpunkt aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 5. März 2009 -
3. Im Übrigen werden die Berufung und die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
4. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu 34 % und die Beklagte zu 66 % zu tragen. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu 43 % und die Beklagte zu 57 % zu tragen.
Von Rechts wegen!
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|