LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 01.02.2006
3 Sa 481/05
Normen:
BAT § 20 § 23a ; Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 27.6.1988, zuletzt geändert am 3.12.1993 Abschnitt B, Abschnitt V in Verbindung mit IV Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 06.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 631 e/05

Anrechnung von Beamtendienstzeiten auf Bewährungszeiten bei Lehrkräften an Gymnasien

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.02.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 481/05

DRsp Nr. 2006/20115

Anrechnung von Beamtendienstzeiten auf Bewährungszeiten bei Lehrkräften an Gymnasien

»Beamtendienstzeiten sind bei Lehrkräften an Gymnasien, die nicht die Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllen, auf Bewährungszeiten nach dem Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 27.6.1988, zuletzt geändert am 3.12.1993 nicht anzurechnen.«

Normenkette:

BAT § 20 § 23a ; Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 27.6.1988, zuletzt geändert am 3.12.1993 Abschnitt B, Abschnitt V in Verbindung mit IV Nr. 1;

Entscheidungsgründe:

I. Die Berufung ist im Wesentlichen zulässig.

a) Sie ist form- und fristgerecht eingelegt und innerhalb der Berufungsbegründungsfrist auch begründet worden.

b) Soweit der Kläger Vergütung nach Vergütungsgruppe BAT I a begehrt, ist die Berufung unzulässig. Der Kläger hat zur Frage der Eingruppierung in Vergütungsgruppe I a BAT in der Berufungsinstanz nichts vorgetragen. Insoweit fehlt es an der gem. § 66 Abs. 1 ArbGG erforderlichen Berufungsbegründung.

II. Soweit die Berufung zulässig ist, ist sie unbegründet.