I. Die Berufung ist im Wesentlichen zulässig.
a) Sie ist form- und fristgerecht eingelegt und innerhalb der Berufungsbegründungsfrist auch begründet worden.
b) Soweit der Kläger Vergütung nach Vergütungsgruppe
II. Soweit die Berufung zulässig ist, ist sie unbegründet.
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