LAG Niedersachsen - Urteil vom 04.05.2011
17 Sa 1371/10
Normen:
Entgelt-TV Metallindustrie Nds § 9 Abs. 1; Entgelt-TV Metallindustrie Nds § 9 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 13.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 47/10

Anrechnung tariflicher Einmalzahlung auf Verdienstsicherung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 1371/10

DRsp Nr. 2011/13475

Anrechnung tariflicher Einmalzahlung auf Verdienstsicherung

Die Einmalzahlung nach § 9 Abs. 1 Entgelt TV Niedersächsische Metallindustrie v. 19.02.2004 i. d. F. v. 14.11.2008 ist eine pauschalierte Lohnerhöhung. Sie konnte auf eine nach einem Sozialplan gewährte Verdienstsicherung (hälftig) angerechnet werden.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 13.07.2010 - 2 Ca 47/10 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Entgelt-TV Metallindustrie Nds § 9 Abs. 1; Entgelt-TV Metallindustrie Nds § 9 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen eines Musterverfahrens, das weitere ca. 370 Arbeitnehmer bei der Beklagten betrifft, darüber, ob die Beklagte eine tarifliche Einmalzahlung gem. dem am 01.11.2008 in Kraft getretenen Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten in der Niedersächsischen Metallindustrie vom 19.02.2004 in der Fassung vom 14.11.2008 (im Folgenden: Entgelt TV) wirksam auf einen dem Kläger gewährten Verdienstausgleich anrechnen kann.

Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien sowie der dort gestellten Anträge wird auf die ausführliche Darstellung im Tatbestand des angegriffenen Urteils vom 13.07.2010 verwiesen.