BSG - Urteil vom 19.01.1989
4/11a RA 66/87
Normen:
SozSichAbkSchlProt AUT Nr. 2 Buchst. d; SozSichAbk AUT Art. 26 Abs. 4 S. 1, Art. 2 Abs. 3; EWGV 1408/71;

Anrechnung österreichischer Versicherungszeiten

BSG, Urteil vom 19.01.1989 - Aktenzeichen 4/11a RA 66/87

DRsp Nr. 1999/6832

Anrechnung österreichischer Versicherungszeiten

1. Der deutsche Versicherungsträger hat bei der Gesamtentscheidung über den angemeldeten Rentenanspruch neben deutschen auch österreichische Versicherungszeiten von insgesamt nicht zwölf Monaten auf die Höhe des Leistungsanspruchs auch dann anzurechnen, wenn die Wartezeit nur unter Berücksichtigung von Versicherungszeiten erfüllt ist, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zurückgelegt worden sind. Dabei bleibt offen, ob der deutsche Versicherungsträger befugt oder sogar verpflichtet ist, Leistungen aus Minizeiten zu verweigern, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits ein dritter Staat Rentenleistungen aus diesen Zeiten gewährt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SozSichAbkSchlProt AUT Nr. 2 Buchst. d; SozSichAbk AUT Art. 26 Abs. 4 S. 1, Art. 2 Abs. 3; EWGV 1408/71;