Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. September 2006 -
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am 29.7.1981 geborene Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem BAföG.
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