LAG Hamburg - Urteil vom 04.05.2010
2 Sa 202/09
Normen:
HVFG (Gesetz über den Hamburgischen Versorgungsfonds) § 17; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts vom 12.10.2006 (TVÜ-L) § 1 Abs. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts vom 12.10.2006 (TVÜ-L) § 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 18.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 218/09

Anrechnung einer Tariferhöhung auf die gezahlte Besitzstandszulage bei Rückkehrern nach § 17 HVFG

LAG Hamburg, Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 202/09

DRsp Nr. 2010/22137

Anrechnung einer Tariferhöhung auf die gezahlte Besitzstandszulage bei Rückkehrern nach § 17 HVFG

1. Die vertraglich vereinbarte Anrechnung von Entgeltveränderungen aufgrund Höhergruppierung auf eine gezahlte Besitzstandszulage verstößt nicht gegen § 17 HVFG. 2. § 17 HVFG ist nicht zu entnehmen, dass der erworbene Besitzstand auf die künftige Entwicklung hin zwingend dynamisch auszugestalten ist. 3. § 17 HVFG schützt nur den zum Zeitpunkt der Rückkehr bereits erreichten Besitzstand.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. November 2009 - 16 Ca 218/09 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

HVFG (Gesetz über den Hamburgischen Versorgungsfonds) § 17; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts vom 12.10.2006 (TVÜ-L) § 1 Abs. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts vom 12.10.2006 (TVÜ-L) § 6 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche des Klägers nach Ausübung seines Rückkehrrechts zur Beklagten.