LAG Köln - Urteil vom 16.07.2004
4 Sa 283/04
Normen:
BetrAVG § 5 ;
Fundstellen:
BB 2005, 1636
LAGReport 2005, 159
NZA-RR 2005, 381
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 8667/03

Anrechnung einer kapitalisierten Rente, Auslegung der Versorgungszusage

LAG Köln, Urteil vom 16.07.2004 - Aktenzeichen 4 Sa 283/04

DRsp Nr. 2005/1144

Anrechnung einer kapitalisierten Rente, Auslegung der Versorgungszusage

»Soll nach der Versorgungszusage eine Sozialversicherungsrente auf die betriebliche Altersversorgung angerechnet werden, so gilt dieses auch für eine kapitalisierte Auszahlung der sozialversicherungsrechtlichen Rente.«

Normenkette:

BetrAVG § 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der Ansprüche der Klägerin gegen den Beklagten aus betrieblicher Altersversorgung und insbesondere darüber, ob eine Rente der Berufsgenossenschaft auch insoweit anzurechnen ist, als sie von dieser kapitalisiert wurde.

Wegen des erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Vorbringens sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.

Gegen dieses ihr am 11.02.2004 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 10.03.2004 Berufung eingelegt und diese am 02.04.2004 begründet.