LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.09.2007
10 Sa 904/07
Normen:
BetrAVG § 5 Abs. 2 Satz 1 ; RL 1989 § 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 04.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 5030/06

Anrechnung der Witwerpension auf betriebliche Altersversorgung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 904/07

DRsp Nr. 2008/5267

Anrechnung der Witwerpension auf betriebliche Altersversorgung

»1. In die Ermittlung der Versorgungsobergrenze nach § 6 Abs. 5 RL 1989 ist das Witwergeld, das der Ruhegeldempfänger nach dem Tod seines früher beamteten Ehegatten erhält, miteinzubeziehen.2. Zu dem Gesamtmonatseinkommen gehören nicht nur das eigene durch Arbeitsleistung erworbene Einkommen sondern auch von Dritten abgeleitete eigene Versorgungseinkünfte.3. Es bleibt unentschieden, ob die Rechtsprechung zur Kürzung von öffentlich-rechtlichen Leistungen der Hinterbliebenenversorgung auch auf Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung übertragbar ist.«

Normenkette:

BetrAVG § 5 Abs. 2 Satz 1 ; RL 1989 § 6 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger sich das Witwergeld, das er nach dem Tod seiner Ehefrau erhält, auf seine betriebliche Altersversorgung anrechnen lassen muss.

Der am 06.04.1929 geborene Kläger war bis zum 30.06.1994 bei der Beklagten beschäftigt. Er bezieht seit dem 01.07.1994 eine betriebliche Altersrente.