Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20. Dezember 2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente für die Zeit vom 1. Juli 2008 bis 31. Oktober 2010 (28 Monate) in Höhe von 7.868,28 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 281,01 € seit dem 1. August 2008 und aus jeweils weiteren 281,01 € seit dem jeweils Ersten der Folgemonate.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab 1. November 2010 eine monatliche Betriebsrente von 3.192,40 € (statt 2.911,39 €) zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Umfang einer betriebsrentenrechtlichen Anpassungsentscheidung des Versorgungsschuldners.
Der Kläger war langjähriger Mitarbeiter der Beklagten. Er bezieht seit 01. April 1993 eine Betriebsrente von umgerechnet 2.472,21, € monatlich.
Den Maßstab für die Anpassung der Betriebsrente wechselte die Beklagte in der Vergangenheit mehrfach.
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