Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20. Dezember 2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente für die Zeit vom 1. Juli 2009 bis 31. August 2010 (14 Monate) in Höhe von 846,16 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 60,44 € seit dem 1. August 2009 und aus jeweils weiteren 60,44 € seit dem jeweils Ersten der Folgemonate.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab September 2010 eine monatliche Betriebsrente von 3.938,94 € (statt 3.878,50 €) zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Umfang einer betriebsrentenrechtlichen Anpassungsentscheidung des Versorgungsschuldners.
Der Kläger war langjähriger Mitarbeiter der Beklagten. Er bezieht seit 01. Mai 2003 eine Betriebsrente von umgerechnet 3.555, € monatlich.
Den Maßstab für die Anpassung der Betriebsrente wechselte die Beklagte in der Vergangenheit mehrfach.
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