I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.8.2011 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente für die Zeit vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011 (36 Monate) in Höhe von
5.972,76 Euro (fünftausendneunhundertzweiundsiebzig 76/100)
zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung.
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