LAG Hamm - Urteil vom 20.05.2008
4 Sa 1738/07
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1 ; BGB § 315 Abs. 2, 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gelsenkirchen, vom 15.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2403/06

Anpassung der betrieblichen Altersversorgung in einer Abwicklungsgesellschaft - vollständiger Einsatz der aus Versorgungsrückstellungen erwirtschafteten Beträge

LAG Hamm, Urteil vom 20.05.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 1738/07

DRsp Nr. 2008/14313

Anpassung der betrieblichen Altersversorgung in einer Abwicklungsgesellschaft - vollständiger Einsatz der aus Versorgungsrückstellungen erwirtschafteten Beträge

»In der sog. Abwicklungsgesellschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die aus den Versorgungsrückstellungen erwirtschafteten Erträge in vollem Umfang für die zugesagten Betriebsrenten und ihre Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG einzusetzen. Er ist nicht berechtigt, diese Beträge zur Erzielung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung zu verwenden.«

Normenkette:

BetrAVG § 16 Abs. 1 ; BGB § 315 Abs. 2, 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, ab Dezember 2005 die betriebliche Altersversorgung des Klägers anzupassen.

Der Kläger war bis zum 31.03.1998 bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer entsprechenden Versorgungszusage der Beklagten bezog er seit dem 01.04.1998 eine Betriebsrente i.H.v. 4.481,00 DM, die zum 01.12.1999 auf 4.534,80 DM, was 2.318,61 EUR entspricht, erhöht wurde. Weitere Erhöhungen erfolgten nicht.