LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 28.03.2011
L 5 KR 20/11 B ER
Normen:
SGG § 86b Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 23.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 KR 71/10

Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für die Erstattung der Kosten einer Hyperthermie-Therapie durch die gesetzliche Krankenversicherung; Zumutbarkeit von Möglichkeiten der Selbsthilfe; Einsatz des eigenen Vermögens

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2011 - Aktenzeichen L 5 KR 20/11 B ER

DRsp Nr. 2011/7379

Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für die Erstattung der Kosten einer Hyperthermie-Therapie durch die gesetzliche Krankenversicherung; Zumutbarkeit von Möglichkeiten der Selbsthilfe; Einsatz des eigenen Vermögens