ArbG Kaiserslautern - AK Pirmasens - 4 Ca 1069/02 - 11.10.2004,
Anordnung von Ratenzahlungen bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.12.2004 - Aktenzeichen 10 Ta 249/04
DRsp Nr. 2006/1680
Anordnung von Ratenzahlungen bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Nach § 120 Abs. 4ZPO kann das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben.