Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 17. März 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Anordnung von Ersatzzwangshaft.
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