LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 26.01.2006
L 8 AS 403/06 ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ; SGG § 199 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 15.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 3418/05

Anordnung der Vollstreckungsaussetzung im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.01.2006 - Aktenzeichen L 8 AS 403/06 ER

DRsp Nr. 2006/27589

Anordnung der Vollstreckungsaussetzung im sozialgerichtlichen Verfahren

Bei der Anordnung der Vollstreckungsaussetzung nach § 199 Abs. 2 SGG handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der alle Umstände des Falles zu berücksichtigen und die Belange des durch die Entscheidung Begünstigten gegen das öffentliche Interesse, eine offensichtliche Fehlentscheidung nicht zu vollstrecken, gegeneinander abzuwägen sind. Es kommt auf die Abwägung der betroffenen Interessen unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung und Dringlichkeit sowie der Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer etwaigen späteren Rückgängigmachung des Ausspruchs an, wenn die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels nicht überschaubar sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2 ; SGG § 199 Abs. 2 ;