Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 27. März 2023 zum vorläufigen Rechtsschutz aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der beim Sozialgericht Berlin zum gerichtlichen Aktenzeichen S
Der Antragsgegner erstattet dem Antragsteller dessen notwendige außergerichtliche Kosten des gesamten Verfahrens.
Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten bewilligt.
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