Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 23. März 2010 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 640,62 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat keinen Erfolg. Mit diesem Beschluss wurde der Antrag abgelehnt, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Beitragsbescheide vom 26.1.2010 anzuordnen. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
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