I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 30. August 2012 abgeändert.
Dem Antragsteller wird für das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen S ER geführt worden ist, ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt D... v.. H..., S... S..., P..., als Bevollmächtigter beigeordnet.
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