1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts München 09.04.2008 - 31 Ca 10546/07 - abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere € 12.176,63 (i. W.: zwölftausendeinhundertsechsundsiebzig 63/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.05.2007 zu bezahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe von Arbeitsentgelt, das der Beklagte während unstreitig bestehenden Annahmeverzugs an die Klägerin zu bezahlen hat.
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