Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 21.1.2009 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Zahlung von Bruttovergütung für die Zeit vom 19. August 2008 bis 30. September 2008.
Der am 17. März 1956 geborene Kläger, der verheiratet und 2 Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtend ist, wurde von der Beklagten ab 01. Mai 1988 als Chemiker beschäftigt.
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