LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.07.2010
6 Sa 204/09
Normen:
BGB § 293; BGB § 615 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 21.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1609/08

Annahmeverzuglohnanspruch eines Technologiemanagers bei nachgewiesener Leistungsfähigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.07.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 204/09

DRsp Nr. 2011/2728

Annahmeverzuglohnanspruch eines Technologiemanagers bei nachgewiesener Leistungsfähigkeit

1. Die Unfähigkeit zur Erbringung der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung schließt den Annahmeverzug der Arbeitgeberin aus. 2. Bestand für den Anspruchszeitraum eine große Wahrscheinlichkeit für eine Remission spezifischer Symptome der aufgetretenen Erkrankung und kann der Arbeitnehmer daher die von der Arbeitgeberin geforderte Tätigkeit im Anspruchszeitraum erfüllen, ist die rechtlich geforderte Leistungsfähigkeit als Voraussetzung für den verfolgten Verzugslohnanspruch gegeben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 21.1.2009 - 3 Ca 1609/08 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 293; BGB § 615 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Zahlung von Bruttovergütung für die Zeit vom 19. August 2008 bis 30. September 2008.

Der am 17. März 1956 geborene Kläger, der verheiratet und 2 Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtend ist, wurde von der Beklagten ab 01. Mai 1988 als Chemiker beschäftigt.