Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 29.11.2011 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 15.06.2011 hinaus bis zum 15.01.2012 fortbestanden hat.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat September 2011 1.566,54 € brutto abzüglich übergegangener 501,60 € netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.10.2011 und für den Monat Oktober 2011 2.136,20 € brutto abzüglich übergegangener 684,00 € netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.11.2011 zu zahlen.
Die weitere Klage wird abgewiesen.
Die weitere Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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