LAG Köln - Urteil vom 07.04.2008
5 Sa 415/08
Normen:
BGB § 296 ; BGB § 615 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 9778/06

Annahmeverzug; Rückzahlung Weihnachtsgeld

LAG Köln, Urteil vom 07.04.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 415/08

DRsp Nr. 2008/22031

Annahmeverzug; Rückzahlung Weihnachtsgeld

»1. Diktiert ein Arbeitgeber in Anwesenheit des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung, ist ein weiteres Arbeitsangebot des Arbeitnehmers gemäß § 296 BGB entbehrlich. 2. Eine Rückzahlungsverpflichtung für ein Weihnachtsgeld kann nur bei einer Weihnachtsgeldzahlung unter Einhaltung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften entstehen. Mit einer "Schwarzgeldabrede", mit der rechtswidrig Steuern und Sozialversicherungsabgaben verkürzt werden, kann keine Bindungswirkung herbeigeführt werden.«

Normenkette:

BGB § 296 ; BGB § 615 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Annahmeverzugslohnansprüche und die Rückzahlung eines Weihnachtsgeldes.

Die Klägerin war aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 3 f. d. A.) ab dem 11.12.2003 als Rechtsanwaltsfachangestellte in der Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten zu einer monatlichen Bruttovergütung von 1.500,00 EUR tätig.

Am 23.12.2004 erhielt die Klägerin zusätzlich zu ihrem Gehalt von dem Beklagten persönlich eine Barzahlung in Höhe von 250,00 EUR.