Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche für einen Freistellungszeitraum.
Die Klägerin, geboren am 10. Juli 1972, ist bei der Beklagten als Kellnerin seit dem 12. April 2001 im Drei-Schicht-Betrieb in K angestellt, zuletzt mit einer monatlichen Vergütung in Höhe von EUR 1.407,08 brutto.
Die Klägerin ist Mitglied des im K Betrieb gebildeten Betriebsrats.
Das Restaurant wird geleitet von einem Betriebsleiter und zwei Assistenten. Dazu gehört auch die Assistentin Frau P . Im Regelfall ist eine dieser Personen anwesend. Bei starkem Andrang der Gäste sind zwei Personen im Betrieb tätig.
Es werden 20 Kellner im Drei-Schicht-Betrieb eingesetzt.
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