Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 19.08.2009 - 3 Ca 745/09 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.828,40 EUR brutto abzüglich 1.482,67 EUR netto nebst Jahreszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB auf einen Betrag i. H. v. - 1.528,40 EUR seit dem 01.07.2009, - 3.005,35 EUR seit dem 01.08.2009, - 4.644,19 EUR seit dem 01.09.2009, - 6.666,86 EUR seit dem 01.10.2009, - 8.188,74 EUR seit dem 01.11.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 46 % und der Kläger zu 54 %.
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