Die Parteien streiten in diesem Verfahren über Lohnansprüche für die Zeit von November 2005 bis einschließlich März 2006.
Der im November 1956 geborene Kläger ist seit 1. Juni 1980 bei der Beklagten beschäftigt, zuerst als Kfz-Mechaniker, seit 1. Januar 1999 als Kfz-Meister.
Seit vielen Jahren ist der Kläger auch Betriebsratsmitglied, seit 1996 Betriebsratsvorsitzender. Bei der am 13. September 2004 durchgeführten Betriebsratswahl haben ihn die Wähler erneut in den Betriebsrat gewählt, in dessen konstituierender Sitzung ist der Kläger stellvertretender Betriebsratsvorsitzender geworden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|