Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen Asylbewerbern
BSG, Urteil vom 08.06.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 114/88
DRsp Nr. 1999/6730
Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen Asylbewerbern
1. Wenn der Asylsuchende sich nach Vollendung des 15. Lebensjahres mindestens 8 Jahre erlaubt in Inland aufgehalten hat, sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden ist und feststeht, daß er gleichwohl das Inland nicht verlassen muß, vielmehr eine Aufenthaltserlaubnis ohne Verbot der Aufnahme unselbständiger Tätigkeit erhält, weil ihm die Ausreise nicht zuzumuten ist, so ist eine den Anspruch auf die Arbeitserlaubnis nach § 2 Abs. 6ArbErlaubV auslösende Härte ist anzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]