1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.12.2008 - 2 Ca 1274/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die Verpflichtung der Beklagten, die Klägerin zur Sozialversicherung anzumelden.
Zwischen den Parteien besteht seit dem 01.12.2007 ein Rechtsverhältnis, dessen Inhalt und Rechtsnatur zwischen ihnen streitig ist. Durch Urteil vom 08.06.2009 - 5 Sa 82/09 - hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Berufung der Beklagten - gegen das Urteil Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.12.2008 -
Die Klägerin hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin ab dem 01.12.2007 bei der Krankenkasse anzumelden.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
Die Beklagte hat vorgetragen,
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